1.8.2007
von Rechtsanwalt Michael Böhler
b) Wie aussichtsreich ist es, Schwester und Schwager wegen „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ ebenfalls zu verklagen? c) Kann ich die drei auch bei der Polizei wegen Diebstahl und Unterschlagung, bzw. wegen Beihilfe dazu, anzeigen? ... Bezogen auf den Diebstahl und die Unterschlagung, derer sich (Adoptivtochter) mir gegenüber schuldig gemacht hat, bedeutet dies, daß Ihr Euch im Rechtssinne der „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ schuldig macht, wenn Ihr von ebensolchen Straftaten, bzw. von Diebesgut, das in Eurem Hause lagert, Kenntnis erlangt und auf ausdrückliche Aufforderung hin nichts unternehmt.