von Rechtsanwalt Martin Kämpf
Die Gegenseite hat Strafantrag gestellt, mich ihrerseits eines beleidigenden Verhaltens beschuldigt, und laut Strafbefehl hält auch die Staatsanwaltschaft ein Einschreiten von Amts wegen für erforderlich Der Schaden soll angeblich rund € 2000,- betragen, wobei auf die Reparatur des Kotflügels lediglich ca. € 600,- entfallen dürften. Ich habe keine Vorstrafen, solch ein Kontrollverlust gehört nicht zu meinem Verhaltens-Repertoire. Ich möchte diese Angelegenheit möglichst schnell beilegen, empfinde den Strafbefehl über 90 Tagessätze jedoch als unangemessen hoch ( gegen die Höhe der Tagessätze werde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen, da die Schätzung absolut unrealistisch ist).