von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren, am Montag habe ich die Dummheit zwei Ladendiebstähle in einem Kaufhaus(Kaufland 48,00 euro und im gleichen Gebäude Deichmann 50,00 euro) begangen und wurde dabei von einem Detektiv gestellt, und es wurde Polizei gerufen, jedoch auch so Strafanträge gestellt.Die Fangprämmie habe ich sofort bezahlt (Kaufland 100,-- und Deichmann 50,--) habe auch gleich alles zugegeben.Zur Polizei muss ich am kommenden Donnerstag gehen .Ich weiss nicht wie es dazu kommen könnte,mir war alles gleichgültig in dem Moment,aber erst jetzt wird mir alles klar.Ich bin 27 Jahre alt. ... Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob es in Betracht kommt, daß ich vor ca. 8 Jahren einen Diebsatahl bei einem Müllermarkt begangen habe und auch dazu verurteilt wurde. ( ich hatte damals eine Geldstrafe in höhe von 500,00DM bezahlt).Und habe eigentlich damals aus diesem Fehler was gelehrnt ich weiss nicht wie es dazu kommen könnte,hatte mich seit dem Fall nie getraut besser gesagt gar keine Gedanken gehabt etwas zu stellen,aber ich Stand einfach neben mir.Füfle mich sehr schuldig und sehr beschämt üder alles,was passiert ist.Soll ich bei der Polizei auch sagen das bei mir das alles schon mal vor 8 Jahre passiert ist(habe damals anders geheißen jetzt bin ich verh.)oder sehen sie es niergendwo mehr? Bin ich dann vorbestraft ?