8.3.2012
nach einem burn out habe ich im alkoholisierten zustand meine freundin geschlagen. ich weiss von dem vorgang fast überhaupt nichts mehr, sie hat aber eine aussage gemacht. ich habe ihr wohl an die schulter geschlagen, habe ihr mehrere ohrfeigen mit der flachen hand gegeben, sie hat davon hämatome erlitten. weiter soll ich sie im bett getreten haben, kein schuh (beide liegend). ich habe sie am hals gefasst, sie sagte aber aus, dass ich sie nicht gewürgt hätte und sie immer luft bekam. weiter soll ich ihr einen korkenzieher hinterhergeworfen haben, allerdings an ihr vorbei. sie wollte die wohnung dann verlassen, ich bin ihr nachgerannt laut aussage und habe sie wieder in die wohnung geführt. morgens wollte sie sich mit tabletten betäuben, ich habe den notarzt gerufen. sie hat gegen mich bis jetzt keine anzeige aufgegeben, diese bekam ich von der polizei. frage: welches strafmaß halten sie für wahrscheinlich? ich bin nicht vorbestraft und werde alles so aussagen wie ich es noch weiss. ist das körperverletzung oder gefährliche? kann solch ein delikt im rahmen bleiben, dass es nicht ins pol führungszeugnis kommt?