von Rechtsanwalt Andrej Wincierz
Ich habe folgendes Anliegen: Vor einigen Jahren wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich durchgeführt, wegen angeblicher "Bedrohung, Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung". ... (Gegen die erwähnte Person hatte ich zudem noch ein Zivilverfahren laufen wegen Rückforderung eines geschenkten Geldbetrages, das damals mit Vergleich endete) Dass eine Körperverletzung ´aus der Ferne´ absolut ausgeschlossen ist, hätte doch eigentlich schon der aufnehmende Polizeibeamte erkennen müssen; hat er sich hier evtl. mitschuldig gemacht?