29.7.2009
von Rechtsanwältin Bianca Vetter
guten tag, zuerst muß ich sagen, daß mein fall etwas komplizierter ist. ich hatte eine gute freubdin, mit der ich seit ungefähr 12 mon aufgrund eines burn-outsyndroms meinerseits in streitereien verwickelt bin. diese streitereien arteten derart aus, daß ich einen blackout hatte, und ihr eine auf den backen gab. zudem bekam sie im gerangel ein paar blaue flecken. dummerweise hatte meine bekannte zu der zeit eine zahn-op, was eine blutung mit ständigen schmerzen zur folge hatte. wochenlang stritten wir und sie haute mir daanach auch 2 blaue augen,, ging mit einer metallstange eines staubsaugers auf mich los und traf damit meinen oberarm. das schlimmste sie pikte immer wieder mit ihren fingern in meinen arm. einmal stach sie sogar mit einmem kuli in meinen unterarm, es bildeten sich an meinem arm häßliche narben, die bis heute nicht verheilt sind. zudem zerstörte sie mir eineige sachen wie z. b. digicams usw, schrieb sogar mal eine getürkte beschwerde-mail an meinen arbeitgeber. heute droht sie mich wg körperverletzung anzuzeigen, daher meine frage was würde mich erwarten, und welche rechte habe ich mit einer gegenanzeige. zudem möchte ich daraufhinweisen, das ich nicht vorbestraft bin, und noch nie etwas mit der polizei zu tun hatte. mfg