von Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Ich wurde durch das Bezirksgericht Arbon (Schweiz) mit Urteil vom 06.12.2016 wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, merfacher Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch zu einer unbedingten Geldstrafe von 340 Tagessätzen zu je Fr. 30,00 verurteilt. ... Am 06.08.2020 habe ich mich mit der Staatsanwaltschaft in verbindung gesetzt und bat um Ratenzahlung was mir leider abgelehnt wurde da es nicht mehr möglich sei und Auskunft über die Verjährungsfrist wollten die mir keine geben. Könnt Ihr mir bitte sagen wan meine Strafe in der Schweiz Verjährt wird und muss ich nach der Verjährungsfrist noch was machen oder kann ich dann wieder bedenkenlos in die Schweiz einreisen?