14.6.2019
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Die von Firma 1 gemieteten Geschäftsräume inklusive dem Büro von Person A befindet sich auf einem Grundstück von welchem sämtliche nicht bebauten Flächen (Freiflächen) an einen Verein (e.V.) vermietet sind (ein Zugang zum Bürogebäude wäre ohne das Betreten des Vereinsgeländes unmöglich) und der Vorstand des Vereines (Person B) untersagt via angebrachtem angebrachtem Schild "Vereinsgelände, Zutritt nur für Mitglieder, jegliche Zuwiderhandlungen stellen den Straftatbestand des Hausfriedensbruch dar" den Zutritt eben nicht Vereinsmitgliedern und weißt auf mögliche Folgen hin.