7.6.2016
von Rechtsanwältin Doreen Prochnow
Ich habe am 03.06.16 einen Strafbefehl von einem Amtsgericht in Hamburg erhalten: Einzelstrafe zu 1) 40 Tagessätze Einzelstrafe zu 2) 20 Tagessätze Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 50€. Insgesamt also 2500€ Geldstrafe. Straftaten: 1) Androhung eines Verbechens 2) Beleidigung Vergehen strafbar gemäß §§ 214 Abs. 1, 184, 194, 53, 43, 42, 40 StGB Sowohl ich als auch die Zeugin haben zu der Sache keine Aussage gemacht.