2.2.2007
von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Er sagt er war es ganz sicher nicht, er ist wegen Betruges auch schon vorbestraft und hat Bewährung (9 Monate auf 3 Jahre, das war ein 2 Drittel aus seiner damaligen Haftstrafe, bereits 2 Jahre der Bewährungszeit sind vergangen), die Polizei hat Rechner IP´s diese seien nachweislich seine, sowie 1 Hausdurchsuchung getätigt bei der auch keine beweiserheblichen Daten gefunden worden sind (sagt er, wird noch ausgeweret). ... Wenn er nun einfach geht ohne zu warten was mit seiner Gerichtsverhandlung passiert oder was dabei rauskommt, würde doch ein Urteil ohne sein beisein gesprochen werden?