von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Tilgungsfristen im Hinblick auf das Führungszeugnis wurde schon vielfältigst behandelt - mit ebenso vielen unerschiedlichen Antworten, daher die konkrete Frage: eine Verurteilung per Strafbefehl zu 350 Tagessätzen wird nach Ablauf welcher Tilgungsfrist nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen und wann beginnt/endet die Frist ?