von Rechtsanwältin Doreen Prochnow
Ich benötige Hilfe beim "Entschlüsseln" des Paragraphes 46 des BZRG´s bezüglich der Tilgungsfrist mit folgendem Sachverhalt: - Straffällig geworden (Einfuhr von Arzneimitteln gemäß §96 Ziffer 4 Amg, §53 STGB) im Februar 2009 , verurteilt zu 120 Tagessätzen a 20 Euro (die Einzelstrafen wurden mit einmal 40 Tagessätze und einmal 80 Tagessätze) angesetzt. ... Aus dem Führungszeugnis und aus dem erweiterten Führungszeugnis, nehme ich an (bitte um Auskunft auch darüber), ist die Strafe bereits gestrichen worden?!