27.2.2015
Guten Tag, mein Führungszeugnis vom Januar 2015 enthält folgende Einträge: 1. 05.04.2013 Amtsgericht XXX Rechtskräftig seit: 01.05.2013 Datum der Tat: 23.02.2013 Tatbezeichnung: Vorsätzlicher unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln Angewendete Vorschriften: StGB §74, BtMG §33, §29 Abs. 1 Nr. 1 10 Tagessätze zu je 20,00 EUR Geldstrafe Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher (gesetzlich eingetragene Nebenfolge nach §25 JArbSchG) Maßnahme nach: BtMG §33 2. 24.07.2013 Amtsgericht XXX Rechtskräftig seit: 31.10.2013 Datum der Tat: 27.06.2013 Tatbezeichnung: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln Angewendete Vorschriften: BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 30 Tagessätze zu je 15,00 EUR Geldstrafe Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher (gesetzlich eingetragene Nebenfolge nach §25 JArbSchG) Fragen: 1. a: Wann ist mein Führungszeugnis wieder ohne Einträge? b: Muss ich hierfür eine Löschung beantragen oder geschieht dies ohne mein Zutun? ... Falls es keine Möglichkeit der Löschung gibt: Wie kann ich einem potenziellen Arbeitgeber darstellen, dass ich weder drogenabhängig noch kriminell bin?