7.3.2013
Hallo RA - Team, Ich habe eben mein aktuelles Führungszeugnis erhalten mit 2 Eintragungen: 1.Urteil vom 15.09.2010 , Rechtskräftig 01.03.2010 ,Tat vom: 12.03.2010 Strafe: 50 Tagessätze je 10,00€ Geldstrafe ( umgehend bezahlt) Wg. § 246 St.GB (ich habe damals im März 2010, bei der Geschäftsauflösung, zusammen mit dem ganzen Inventar meine Kaffemaschine im Wert von ca. 8.000 € verkauft die noch mit ca. 1200 € finanziert war. ... Meine Fragen : •Ist das richtig, dass beide Sachen in Führungszeugnis stehen? ... •Habe ich überhaupt eine Chance auf vorzeitige Löschung aus dem Führungszeugnis?