14.12.2018
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Hallo, ich habe vor einem Monat ein Brief vom Zollamt bekommen in dem stand das gegen mich wegen Verdachts von Verstößen gegen die Abgabenordnung, das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz ermittelt wird. ... Letzte Woche kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft in dem steht dass zu dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz nach §153 Abs. 1 STPO von der Verfolgung abgesehen wird. ... Meine Frage ist jetzt ob sich damit der gesamte Fall erledigt hat oder nur der Verdacht des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz, und ob ich noch mit einem Ermittlungsverfahren zu dem Verdacht des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz rechnen kann, da in dem Schreiben nur das Anti-Doping-Gesetz angesprochen wurde.