Ich habe gelesen, dass es Fälle gibt, die realtiv leicht sind, da schreibt einen dann die Polizei an oder es gibt als Vorschaltung eine Hausdurchsuchung und ein Schreiben der Polizei, damit geht man dann zum Anwalt und der beantragt Akteneinsicht und bekommt dann die Mitteilung, welche Staatsanwaltschaft die Sache bearbeitet. ... Es gibt ja viele BEispiele wo es Sinn macht, dass auch der BEtroffene, Beschuldigte Verdächtige Angeklagte usw im Ermittlungsverfahren gehört wird, etwa bei möglicher falscher Verdächtigung eines anderen oder bei zur Beibringung wichtiger weiterer erhellender Beweise usw, auch vielleicht um einen Antrag zu stellen, dass Beweise nicht verwertet werden dürfen, weil diese den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verletzten und somit garnicht zur Begründung eines Anfangsverdachtes herhalten dürfen usw ?