von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Hallo, also erstmal ich habe riesen mist gemacht und bereue dies auch sehr, mein problem ist das ich auf ebay waren eingestellt habe, die ich aber nicht besitze, natürlich habe ich das geld bekomm und mich danach nur noch mit ausreden beim käufer gemeldet. ... Jetzt meine frage ich bin nicht vorbestraft, aber ich denke mal das sich die geprellte ebay käufer ja bei ihrem anwalt melden und anzeige gegen mich erstatten. wie hoch wird die strafe ausfallen und was wird auf mich zu kommen, ich bereue die ganze sache wirklich sehr und würde es so gerne rückgängig machen, es ist halt das ich das aus geldsorgen gemacht habe. muss ich ins gefängnis oder kann eine strafe zur bewährung ausgesetzt werden. ich bitte sie wirklich um schnelle antwort. mfg