29.9.2019
von Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Ich bin dann mit dem Kaufhausdetektiv mit und habe 100€ Fangprämie gezahlt und ein Blatt unterschrieben, auf dem stand, dass ich zugebe, versucht die Sachen geklaut zu haben und ein einjähriges Hausverbot anerkenne. ... Ich weiß durch ein wenig Recherche, dass dadurch, dass die Ware ja gesichert war, es sich um einen § 243 besonders schweren Fall des Diebstahls handeln müsste, aber in beiden Vorladungen steht "in der Ermittlungssache wegen Diebstahl in/aus Verkaufsraum, Warenhaus, Kiosk oder Schaufenster gemäß § 242 StGB", heißt das nun, dass diese Tatsache irgendwie außen vor gelassen wurde?