Zweite Frage: Die Sache mit dem vermeintlichen Schwarzfahren ist für mich prekär, da ich einen baldigen Abschluss meiner Dissertation plane, wobei ich ein Führungszeugnis vorlegen muss. Bislang bin ich bereits zweimal straffällig geworden: 21.1.1999 Diebstahl einer Hose (15 Tagessätze zu 30,- DM) 2.9. 2003 Urkundenfälschung (30 Tagessätze zu 30 Euro; ich hatte mir Post zukommen lassen von der Partnerin meines verstorbenen Vaters, die mich um mein rechtmäßiges Erbe betrogen hat und mit der mein Vater zusammenlebte) Und jetzt eben der Strafbefehl zum Schwarzfahren, wo ich wirklich unschuldig bin: 6.3.2007 40 Tagessätze zu 20 Euro. Ich bin notfalls (falls man das nicht anderweitig abwenden kann) bereit, die Strafe zu zahlen (weil ich meine Unschuld ja nicht beweisen kann), habe aber große Sorge, wie dann mein Führungszeugnis aussieht.