26.8.2022
| 70,00 €
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Schlussendlich hatte ich keineswegs vor vorsätzlich oder fahrlässig etwas zu verschweigen, sondern habe mich zunächst auf beiden Seiten informiert und dann die Agentur benachrichtigt, so dass die Agentur sich mit der Firma in Verbindung setzen und die Leistung für Mai 2022 aufheben konnte. ich habe hierbei nicht explizit der Agentur mitgeteilt, dass ich bereits eine Auszahlung am 25.05.2022 von der Firma x erhalten habe, aber die Information, dass eine Entgeltfortzahlung für 01.05.2022 - 11.06.2022 erfolgen wird. ... Welches Strafmaß erwartet mich, wenn man davon ausgeht, dass es sich um Betrug handelt, weil die Information nicht gleich am 25.05.2022 erfolgte, sondern am 30.05.2022? ... Gibt es noch weitere Punkte zu berücksichtigen, da ich Sorge habe, dass wirklich ein Betrug vorliegt.