von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Ich habe, selbst als TV-gebildete Laie zum Thema befragt, nun nach kurzem Googeln einige Antworten auf diesem interessanten Forum zum Thema Verjaehrung gelesen und frage noch zweierlei : a) heisst es, dass ein Haftbefehl die Verjaehrung aufhebt - wie soll man das verstehen ? ... Zurueck zur Sache, der Betreffende arbeitet seit etwa 10 Jahren bei einer Nachrichtenagenur im Ausland voellig brav und legal, wenn auch notwendigerweise schwarz, ist ein ruhiger, unauffälliger, motiviert mehrwertschaffender Bildungsbürger und hat sich seit damals auch NICHTS zuschulden kommen lassen - allmaehlich nervt es ihn aber, Familiengruendung ist schwer und der Sinn - aber nach sowas fragen wir hier NICHT, das ist eh zu philosophisch fuer die menschlche Rasse.