21.1.2007
von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
ich habe ein frage: Mein freund kriegt eventuell einen haftbefehl, weil Ihm zur last gelegt wird, es solle 20 Überweisungsformulare gefälscht haben und firmen im wert von 15000 euro geschädigt haben. Wegen der wiederholungsgefahr hat er keinen Haftbefehl ausgestellt, aber wenn er einen hätte, und er nach bosnien flüchtet obwohl er die deutsche staatsangehörigkeit hat, aber eigentlich bosnier ist, dürfen die polizisten aus deutschland in Bosnien suchen, oder haben die kein Ablieferungsabkommen mit Bosnien.