von Rechtsanwalt Jens Jeromin
guten tag, ich habe ein schreiben der polizei bekommen, dass ich ales beschuldigte wegen warenkreditbetrug vorgeladen werde. die fa., welche anzeige gestellt hat,hat diese, nachdem ich gezahlt und mich entschuldigt habe für mein verhalten, die anzeige zurück genommen.muss ich trotzdem zu der vorladung, obwohl die anzeige zurück genommen wurde?