Ich hatte mal ein Vergehen begangen und da wurde auch ermittelt, soweit ich mich entsinnen kann, hatte mir mein Anwalt damals gesagt, ich solle bei der Polizei anrufen und sagen, dass ich durhc Anwalt XXX vertreten werde, dieser wird dann alles weitere regeln, habrn sich diesbezüglich heute ie Gesetze dazu denn geändert ? ... In vielen Fällen ist ja de sofortige Aussage auch wegen der Komplexität der Sache nicht zu empfehlen, können sie mir zum Beispiel sagen, ob so eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei dann bindend ist oder kann man in einem späteren Verfahren, vielleicht auch nach Rücksprache mit seinem Anwalt Aussagen ändern oder ergänzen mit der Begründung dies vorher im Einzelnen nicht alles genau gewusst zu haben? ... Soweit ich weiss, muss man keine Aussage machen, es besteht bei der STA glaube ich auch kein Recht sich einen Rechtsbesitand daneben zu setzern, kann man dann wenigstens erst mal de aussage verweigern und dann später also wenn man einen Anwalt konsultiert hat, die Aussage nachholen in schritlicher Form ?