4.7.2007
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Diese Stundung stellte eine "verdeckte Schenkung" dar, weil ich meinem EX seinerzeit 100.000,-- DM für den gemeinsamen Kauf eines Einfamilienhauses dazu gegeben hatte, die er mir auf diese Weise "zurückgeben" wollte. ... Kann ich verdeckte Schenkung für die Stundungsbeträge nachweisen (es gibt mind. 3 Zeugen für diesen Vorgang) und wenn nein, kann ich im Gegenzug die 100.000,-- DM (heute 50.000,-- €) zurückverlangen? ... Wir befinden uns nun in der Phase des Zugewinnausgleiches.