22.4.2017
sehr geehrte dame, sehr geehrter herr, ich habe folgenden fall zum zugewinnausgleich: es gibt zwei erben und einen pflichtteilsberechtigten. das bankguthaben (10 teur) des verstorbenen reicht nicht aus um den pflichtteil (30 teur) zu bedienen. das geerbte haus (170 teur) soll nicht verkauft werden, es bleibt zunächst in der zweier-erbengemeinschaft und dient einem der erben als neue wohnung in einem trennungsfall, der erst nach obigem todesfall eintritt. um die differenz auszugleichen würde nun jeder erbe -zusätzlich zu dem bankguthaben- aus seinem geldvermögen 10 teur an den pflichtteilsberechtigten zahlen, damit wäre der anspruch bedient. meine frage ist nun, wie sich diese zahlung des getrennt lebenden erben auf den zugewinnausgleich mit seinem ehepartner auswirkt: 1. wird der ehepartner im rahmen des zugewinnausgleichs an dieser zahlung (indirekt) mit 5 teur beteiligt?