von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Ehemann A und Ehefrau B sind verheiratet und leben im gesetzlichen Güterstand seit 1970 und haben ein Anfangsvermögen von jeweils 0. 1985 erhält Ehefrau B durch notariellen Vertrag zum (damaligen) Ausgleich ihrer Zugewinnausgleichsansprüche bezogen ausschließlich auf die beiden vorhandenen Immobilien das hälftige Miteigentum per Grundbucheintrag an 2 Häusern die während der Ehe gemeinsam erworben wurden. ... Bis einschließlich Oktober 2008, dem Zeitpunkt des Einreichens der Scheidungsklage, erwirtschafteten die beiden Eheleute keine weiteren Vermögenswerte, da beide berentet, sondern reduzierten beide jeweils durch unabhängige Schenkungen von A und B an eheliche und nichteheliche Kinder ihr Vermögen von je DM 500.000,-- aus dem Verkaufserlös der Häuser derart, so daß beim Ehemann ein Endvermögen von € 150.000,-- und bei der Ehefrau ein Endvermögen von € 30.000,-- verbleibt. ... Unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes erheben sich folgende Fragen: Hat Ehefrau B einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen Ehemann A?