von Rechtsanwältin Yvonne Müller
Ich zahle auch derzeit "offiziell" keinen direkten Kindesunterhalt an die Mutter meiner Zwillinge, denn jegliche Zahlung würde letztlich als Einkommen gewertet und von ihren Sozialleistungen abgezogen werden. ... Wenn ich ihr dann also den Unterhalt zahle, hat sie monatlich keinen Cent mehr zur Verfügung, stattdessen kann ich dann weder weitere Lebensmitteleinkäufe tätigen, noch große Extra-Zahlung mehr auf die Sparkonten vornehmen - Leidtragende sind meiner Ansicht nach dabei nur meine Kinder. Meine Frage: Ist die Mutter gesetzlich VERPFLICHTET Kindesunterhalt von mir einfordern, wohlwissend, dass ihr der Erhalt des Kindesunterhalts keinerlei Verbesserung ihrer finanziellen Situation bringen wird, oder kann sie dazu von den Ämtern genötigt werden, oder kann sie weiterhin einfach nur Unterhaltsvorschuss vom Amt beziehen (welchen man dann sicher irgendwann mal von mir zurückverlangen wird) ?