24.8.2007
hallo erstmal... ich habe mal ein problem, also grundsätzlicher natur... ich beschäftige mich mit folgender frage: also ein bekannter ist seinem nichtehelichen kinde zum unterhalt verpflichtet und verdient aus nichtselbstständiger tätigkeit 1.400 euro netto. er ist alleinstehend, 25 jahre jung und nur diesem kind unterhaltsverpflichtet. er wurde nun vom jugendamt gebeten, zitat: angaben über seine einkünfte und / oder vermögen zu machen. nun hat er panik, denn er hat wohl angst um sein sparguthaben i.h.v. rund 50.000 €. kann aber auch geringfügig mehr sein, er hat gerade keinen überblick. er würde auch etwas "abgeben" - nur halt nicht so viel wenn es geht... die Kindesmutter bezieht Hartz4 für sich und teilweise für das Kind, wobei die Arge natürlich auch die Kosten der Wohnung für Mutter und Kind trägt.