von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Allerdings wurde bei der Scheidung einem Vergleich zugestimmt, in diesem folgendes festgelegt wurde:" …..der vom Jugendamt titulierte Kindesunterhalt UR-Nr. xxxxx wird bis zur Abänderung unbefristet geschuldet. ... Neuerstellung der Urkunde, behält der Vergleich seine Gültigkeit? ... Lebensjahr des Kindes drin steht. 3.Würde bei einer Neuberechnung auch wieder die Erhöhung um eine Einkommensgruppe geschehen (als Ausgleich zum entfallenen Ehegattenunterhalt), obwohl die Neuberechnung eventuell schon eine Erhöhung des Unterhaltes von 128% auf 136% bedeuten würde?