26.11.2010
von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Vergleich: ---------- 1. In Abänderung des am xxx, unter AZ yyy, vor dem Amtsgericht zzz geschlossenen Vergleichs, verpflichtet sich der Antragsteller an die Antragsgegnerin ab xxx bis einschliesslich yyy einen monatlichen, jeweils zum ersten des Monats fälligen, nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von EURO zzz zu bezahlen. ... Dieser Vergleich ist nicht abänderbar. 3.