13.2.2017
Mir ist klar, dass er als Vater angesehen wird, solange bis er die Vaterschaft abstreitet. Sie bestätigt mir heute mich nicht als Vater einzutragen oder mich finanziell als Kindsvater zur Rechenschaft zu ziehen, dennoch würde ich mich hierzu gerne absichern: Die Mutter willigt ein, ein Schriftstück für mich aufzusetzen und notariell beglaubigen zu lassen, in dem sie unterzeichnet, mich als (potentiellen) Vater des Kindes zu keiner Zeit zu belangen bzw. finanziell oder anderweitig zur Rechenschaft zu ziehen. ... Wäre so ein Schriftstück in Deutschland rechtskräftig und notfalls vor Gericht wirksam, um eine gerichtlich erzwungene Vaterschaftsanerkennung zu verhindern?