16.3.2005
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Meine Tochter wurde unehelich geboren (1982), Vaterschaft wurde anerkannt, er hat aber durch arbeitslosigkeit, so gut wie nie Unterhalt gezahlt, jetzt hat sie bald Ihre Ausbildung abgeschlossen, und meine Frage ist nun, wenn er immer noch vom Sozialamt lebt, muss sie dann nach der Ausbildung für ihn Unterhalt zahlen.?