von Rechtsanwältin Jana Michel
Nun ist aber über das Haus noch nicht entschieden. ... Könnte man jetzt nicht sagen, dass die Kinder zum Anwalt meines Partner gehen und man etwas aufsetzt in dem Sie schreiben, dass sie das Haus nicht haben wollen und es ihrem Vater zurückgeben wollen, da sie weder die Unterhaltungskosten noch die anfallenden Sanierungskosten (DACH,HEIZUNG,evtl. Elektrik) bezahlen können und von Ihrer Mutter die Vollmacht einfordern, sie aus dem Grundbuch löschen zu lassen, da sie ja im Todesfall, das Haus sowieso erben würden.Hätte Sie dann trotzdem noch Anspruch auf das Haus bzw. auf Auszahlung?