24.7.2007
von Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Guten Tag, Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin (LG), wir haben eine 1 ½ jährige Tochter. ... Faktisch bin ich m.E drei Personen unterhaltsverpflichtet, nämlich den 2 Kindern und meiner LG, auch wenn keine Unterhaltszahlungen an meine LG nachweisbar sind und auch kein Unterhaltanspruch gesetzlich beantragt wurde, (da wir ja in einer gut funktionierenden eheähnlichen Gemeinschaft leben) Frage: Ist seitens des Jugendamts trotzdem eine Höhergruppierung lt Düsseldorfer Tabelle rechtens, oder muß meine LG als Unterhaltsberechtigte anerkannt werden bzw. welche Unterhaltssumme wäre angemessen und von meinem Einkommen abzuziehen, bei einem Nettogehalt meiner LG unmittelbar vor der Geburt unseres Kindes von ca. € 1600 monatlich? ... Muß ich dem Jugendamt melden, wenn ich heirate ?