16.6.2017
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Zum einen - so argumentiert der Vater - ist die klinische Ausbildung an deutschen Universitäten höhenwertig, der Abschluss anerkannter, die Promotion ein Dr. med. und kein PhD und zum Anderen fallen die Kosten der ca. 8000 Euro jährlichen Studiengebühren weg. ... Der Vater ist enttäuscht und verärgert und streicht dem Sohn die finanzielle Unterstützung, da es aus seiner Sicht durchaus Wege gibt, die Qualität der Ausbildung zu erhöhen und dabei noch Kosten zu senken. Der Sohn erhält 235 Euro Hinterbliebenenrente und fordert den Vater nun auf die gesetzliche Unterstützung an ihn zu bezahlen.