Mein Ex-Partner (kamerunischer Staatsbürger) und ich sind seid ca. 3,5 Jahren getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter(5)und das gemeinsame Sorgerecht, welches tatsächlich jedoch ausschließlich von mir ausgeübt wird.Die Aufenthaltserlaubnis meines Ex-Partners wird, meiner Kenntnis nach, nur durch die "Personensorge" gegenüber seiner Tochter aufrecht erhalten. Aus beruflichen Gründen bin ich mit meiner Tochter 650 km von unserem damaligen Wohnort verzogen, ich muss ganz alleine für den Unterhalt aufkommen, mein Ex-Freund hat ein zu gerings Einkommen.Vor ca. einem Jahr, damals lebte ich mit meiner Tochter im Ausland, bat er mich darum der Ausländerbehörde zu erzählen, dass er die Personensorge regelmäßig und aktiv ausübt, welches natürlich nicht der Falls ist. ... Ebenso bei einer Namensänderung meiner Tochter bei einer Heirat geschweige denn einer Adoption durch meinen Freund.Hatte er mir vor seinem Verschwinden noch zugesagt bei einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zuzustimmen so streitet er dieses heute ab.