1.10.2007
von Rechtsanwalt Christian Joachim
ich,jörg schiemenz, habe aus einer früheren beziehung einen sohn für den ich unterhaltsverpflichtet bin. lt. urkunde von 2001 bin ich verpflichtet mon. 260,00 € zu zahlen. was ich auch immer tat. mein sohn befindet sich seit sep. 05 in ausbildung und hat somit sein eigenes einkommen. darauf hin kürzte ich meine zahlungen auf 198,50 €. im sep. 06 wurde ich von der mutter aufgefordert meine einkommensverhältnisse zur neuberechnung des unterhaltes zu offenbaren. auch das tat ich anstandslos. jedoch erhielt ich nie eine änderung zu meiner Kürzung. auch nach schriftl. aufforderung meinerseits beim jugendamt mir die entscheidung der geforderten neuberechnung zukommen zu lassen verlief gegenstandslos. am tel. sagte mit das JA. sie seien mir gegenüber nicht auskunftsberechtigt. im märz 07 wurde mein sohn 18 und ich stellte die zahlung erstmal ein. im august 07 erhielt ich dann vom JA eine änderung, dass ich ab aug. 07 einen unterhalt von 202 € zu leisten habe. dieses tat ich auch. nach drängen bei meiner exfrau bat ich um die zusendung der entscheidung von 2006. als diese mir dann zukam stellte ich mit erstaunen fest, das ich monatl. mit 61,50 € in verzug bin. nun ist es so das sie den rückständigen unterhalt gerichtl. geltend machen will. ich bin der meinung, dass sie mit einbehalt der änderung vom sep. 06 stillschweigend ihre zustimmung zu meiner kürzung gegeben hat, wohl mal ich diesbezüglich nie angemahnt wurde. nun meine fragen: -kann sie unterhalt ab sep. 05 einklagen -da meine sohn erst 4 monate nach seinen 18.Geb.zum JA ging und dort sein unterhalt einklagte, muß ich die 3 fehlenden zahlungen nachzahlen oder hat er seine frist zu wahrnehmung seiner rechte verwirkt. bitte helfen sie mir da ich weder vom JA noch von meiner exfrau genaue angaben zu meiner vorgehensweise erhalte.Der enentuelle Rückstand beläuft sich auf 1500,00 €. mit freundl. grüßen jörg schiemenz