13.10.2016
von Rechtsanwalt Jörg Klepsch
Hallo, folgender Fall: Ich habe aus erster Ehe ein Kind, alles ist geklärt, Vater zahlt 241 EUR Unterhalt. ... Ich dachte immer, der Unterhalt ist trotz Veränderungen immer für 2 Jahre fest, aber wohl getäuscht. ... Oder wird so gerechnet, dass sein Selbstbehalt von 1000,00 plus meinen 600,00 Elterngeld plus Unterhalt mein Kind aus erster Ehe und das Kindergeld für eine 4 köpfige Familie reichen muss, das wären dann EUR ca. 2200,00 was wir dann hätten?