19.4.2008
von Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Bisher lief das im beiderseitigen Interesse ganz gut, jetzt bekam er aber Post vom Kreis-JA im Auftrag der ARGE; es soll geprüft werden, in wie weit er in der Lage ist und verpflichtet werden kann, Unterhalt an die Kinder zu zahlen (er hat sich Anf. letzten Jahres neu selbstständig gemacht, mit mal mehr, mal weniger Erfolg). ... Konkret: muss er Unterhalt auch dann zahlen, wenn wir weiterhin (räumlich getrennt) in einem Haushalt leben, oder eben nicht, und gibt es (für den Fall, dass nicht) auch Gesetzestexte?