von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt stellt sich dar: Ich habe zwei Kinder, einen Sohn (16 Jahre) und eine Tochter (17 Jahre, wird im August 2009 18 Jahre), die beide bei der Mutter leben. ... Ihr Bemühen in den Jahren zuvor war laut Aussage der Mutter auch nicht besonders ehrgeizig. ... Ist ein Schreiben, dass die Regelung für die weitere Vorgehensweise der Unterhaltszahlung an unsere Tochter beinhaltet und von meiner Ex und mir unterschrieben wird, rechtlich haltbar?