20.6.2007
von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Meine Freundin bezieht derzeit Unterhalt von ihrem Exmann (300 EUR) und Kindesunterhalt fuer ihren Sohn (199 EUR) aus erster Ehe. ... Sollten wir nun NICHT heiraten und ich zahle meiner Freundin Unterhalt fuer sie selbst und unsere zukuenftigen Kinder, wie sieht das rechtlich aus und wie wirkt sich das steuerlich aus. Kann ich die Zahlungen fuer ihren Unterhalt und den Kindesunterhalt steuerlich geltend machen und wenn ja, muss dieser gerichtlich vereinbart sein oder reicht eine freiwillige Zahlung des Unterhalts via Banktransfer, damit ersichtlich ist, dass ich auch wirklich gezahlt habe?