19.1.2015
von Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich einer nachehelicher Unterhaltsabfindung bitte ich um Überprüfung des Formulierungsvorschlages: Wir wurden vom Notar über die gesetzlichen Bestimmungen zum nachehelichen Unterhalt informiert, insbesondere darüber, dass ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nur dann besteht, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann und ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand vorliegt. ... B. auch im Falle einer Not) und auch unabhängig von der Höhe des Unterhalt, der nach den gesetzlichen Bestimmungen nach der Beendigung der künftigen Ehe geschuldet wäre, wirksam sein. ... Hat diese Vereinbarung auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt?