10.12.2012
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Da ich verheiratet bin und im Haushalt zwei Minderjährige Kinder habe (unser grosser ist aus der ersten Ehe meiner Frau erhält aber keinen Cent Unterhalt da sein Vater im Ausland sehr wenig verdient), sollen diese vorrangig berücksichtigt werden, Kalkulation ergibt folgenden Bedarf: Kind 16 Jahre = 426,00 (gemäß Düsseldorfer Tabelle) Kind 6 Jahre = 383,00 Ehefrau = 800,00 (egal ob berufstätig oder nicht) Gesamtbedarf = 1.609,00 Mein Einkommen 2150 abzüglich dem Gesamtbedarf 1.609,00 ergibt 491,00 € dies liegt jedoch unter den o.g. ... Meine Tochter hat Unterhaltsansprüche in einer monatlichen Höhe von EUR 280,00 angemeldet. ... Ich habe zawr bei der Geburt das Kind anerkannt, war aber leider zu dumm ein Vatestchaftstest zu fordern, obwohl ich begründete Zweifel habe dass es NICHT mein Kind ist.