Guten Tag, folgender Fall: - Eltern getrennt, Kind (Jg. 1993) lebt noch im Haushalt der Mutter, plant in nächster Zeit Auszug und eigene Wohnung - Kind hat nach der Realschulausbildung eine zweijährige Fachschulausbildung (ohne Ausbildungsvergütung) aufgenommen und abgeschlossen. ... Im Jahr des Nichtstuns zahlte er keinen Unterhalt. - Mutter fordert nun zum Beginn der zweiten Ausbildung, dass die Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen werden, direkt an das Kind (Wortlaut: "So ergibt sich aus Spalte 3 der angehängten Tabelle, dass bei einem volljährigen Kind 537 Euro minus dem vollen Kindergeld von 184 Euro eine monatliche Unterhaltssumme von 353 Euro an XY zu zahlen sind." ... Inwieweit berücksichtigt diese Forderung die Barunterhaltspflicht der Mutter, auch wenn das Kind noch bei ihr wohnt?