von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich kurz die Voraussetzungen schildern: nach der Scheidung der Ehe im Jahre 1993 (Wohnort Köln) erhielt ich das Sorgerecht für die beiden Kinder (geb. 1986 u. 1989) mein Ex-Mann musste an mich Unterhalt für beide leisten, Ehegattenunterhalt nicht, da ich immer voll berufstätig war. ... Der Unterhalt wurde ausgesetzt, da ja nun bei jedem Elternteil ein Kind wohnte. ... Meine Fragen: Ist der Vater, obwohl die Kinder bei ihm wohnen, barunterhaltspflichtig??