von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Sie errechneten mir für das minderjährige Kind, Ausbildungsbeginn 1.11.07, Gehalt ca. 480 netto einen Unterhalt von 117 Euro aus. Mein volljähriges Kind, Ausbildungsbeginn 01.08.07, Gehalt ca. 341 netto. ... Wenn ich eine Vollmacht habe von meinen Sohn, kann ich dann den ausstehenden Unterhalt einfordern?