8.4.2005
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Mein Freund hat eine Tochter (18) und einen Sohn (16) aus erster Ehe. Seit der Scheidung vor ein paar Jahren lebt der Sohn bei ihm, die Tochter bei der Mutter. ... Wenn ich die bisher gelesenen Beiträge richtig verstanden habe, sind für ein in Ausbildung befindliches Kind ab 18 beide Elternteile wieder barunterhaltspflichtig, je nach deren Leistungsfähigkeit, und der Unterhaltsbedarf ist mit ca. 600,-€ anzusetzen.