14.9.2006
von Rechtsanwalt Christian Joachim
hallo, ich bin seit 9 jahren geschieden.aus der ehe ging ein inzwischen 15jähriger junge hervor.mein exehemann zahlte éhegattenunterhalt bis zum 15.geburtstag des kindes. da ich aus gesundheitlichen gründen nicht ganztags arbeiten kann u. in meinem beruf als bürokauffrau keine arbeit mehr bekam, habe ich vor 3 jahren auf eigene kosten eine ausbildung zur zahnarzthelferin, mit dem ziel der selbständigkeit, gemacht. dazu fehlt mir aber noch die qualifizierung zur zahnmed.verwaltungsassistentin. dieser kurs dauert berufsbegleitend 1 jahr. da ich seit 3 monaten wieder mutter geworden bin(mit dem vater des kindes lebe ich NICHT in einem gemeinsamen HH), habe ich den lehrgang um 1 jahr verschoben. mein exmann war aber bereit mich zu unterstützen, indem er den vollen ehegattenunterhalt bezahlen wollte. ich habe unseren sohn alleine erzogen und war nicht berufstätig bis zu seinem 12. Lj. meine frage ist: muß mein exmann für die zeit der weiterbildung, die dringend erforderlich ist, da ich sonst keine arbeit mehr habe und wahrscheinlich bekomme (bin 43 J. alt), an mich einen unterhalt wegen weiterbildung bzw. aufstockungsunterhalt bezahlen? Ich erhalte im moment 450 erziehungsgeld und 219 euro unterhalt für die 3 monate alte tochter. außerdem bekomme ich 800 euro netto für meine tätigkeit beim zahnarzt. für meinen sohn erhalte ich 500 euro unterhalt (mein exmann hat eine gutgehende apotheke in münchen und besitzt ein mehrfamilienhaus in in dem er mietfrei wohnt). er ist in2.ehe verheiratet und hat einen 6jährigen sohn aus dieser beziehung. vielen dank für eine antwort. mfg