29.8.2012
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Bisher hat der Kindesvater (Vaterschaft anerkannt, gemeinsames Sorgerecht, aber überhaupt kein Kontakt) noch nie Unterhalt gezahlt. ... Das Jugendamt macht aber nichts, außer den Kindesvater einmal pro Jahr anzuschreiben und dann festzustellen, dass dieser zu wenig verdient um Unterhalt zu bezahlen. ... Das Jugendamt meint, Sie hätte vor Gericht keine Chance, da der Kindesvater nicht zahlen kann und daher kein Gericht einen Titel erlassen wird und dass das Kind damit eben Pach hat und der Unterhalt verloren ist!